Jugendfonds

Foto: Darius Neef

Seit 1998 bietet der Jugendfonds eine unkomplizierte Finanzierung grenzüberschreitender Jugendprojekte (bis zu einer Höhe von 4.000 EUR), beispielsweise durch die Übernahme von Reise- und Aufenthaltskosten von Jugendlichen, die sich im Rahmen der trinationalen Zusammenarbeit in Gremien der ORK, in Jugendprojekten und in Einrichtungen der grenzüberschreitenden Jugendbeteiligung engagieren.

Der Expertenausschuss Projektförderung gewährleistet die vereinbarungsgemäße Vergabe der Mittel.

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich gerne an Jugendfonds@rpf.bwl.de.