Expertenausschuss Grenzgänger
Aufgabe
Die Sitzungen des Ende 2006 wiederbelebten Expertenausschusses Grenzgänger finden abwechselnd in den drei Staaten statt, so wie beispielsweise 2007 in Strasbourg, Basel und in Karlsruhe.
Die Aufgaben des Expertenausschusses sind:
- die Probleme der Grenzgänger am Oberrhein noch präziser zu bestimmen,
- Lösungen für die identifizierten Probleme durch die Behandlung der Probleme in der spezialisierten Untergruppe zu suchen und, wenn keine Lösung möglich ist, die Probleme der Deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission über das Gemeinsame Sekretariat der Oberrheinkonferenz vorzulegen.
Arbeitsweise
Hinsichtlich der Arbeitsweise wurde beschlossen, dass der Expertenausschuss Grenzgänger eine Leitungsfunktion ausübt und die Problemfälle in die je nach Natur der Probleme bestqualifizierte Untergruppe weiterleitet.
Derzeit arbeiten drei Untergruppen an verschiedenen Themenfeldern:
- Rente/Erwerbsminderung
- Steuern
- Arbeitslosigkeit/Familienleistungen.
Die Untergruppen arbeiten selbständig und erstatten in den Sitzungen des Expertenausschusses Bericht.
Bei jeder Sitzung werden über die Ansprechpartner der INFOBESTen und der EURES-T-Berater, die in jeder Sitzung teilnehmen, neue Problemfälle signalisiert.
Der Austausch zwischen den anwesenden Experten erlaubt eine schnelle Untersuchung des Falls und, sofern erforderlich, eine Weiterleitung an die zuständige Untergruppe.
Die Behandlung von Problemfällen durch die Experten hat beispielsweise im Jahr 2007 die Lösung oder Weiterentwicklung mehrerer Problemsituationen erlaubt. Im Wesentlichen werden sozialleistungsrechtliche oder doppelbesteuerungsrechtliche Fragen behandelt.
Der Expertenausschuss hat auch ein internes Formular erarbeitet, welches eine Identifikation und eine Bearbeitung von Problemfällen mit dem Ziel der Information der Regierungskommission erlaubt.Ein weiteres Element jeder Sitzung ist der Bericht über aktuelle Rechtsänderungen in jedem Staat, welche es den jeweiligen Vertretern erlaubt, die Leitlinien der jeweiligen Reformen darzustellen. Somit existiert beim Expertenausschuss Grenzgänger eine Art „Frühwarnsystem“ für potentielle Grenzgängerprobleme.
