Gemeinsamer Kooperationsfonds Oberrhein
Das Präsidium der Oberrheinkonferenz hat mit der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Einrichtung eines Gemeinsamen Kooperationsfonds Oberrhein dieses wichtige Instrument seiner Bestimmung übergeben. Regierungsrat Wüthrich-Pelloli rief insbesondere die ORK-Arbeitsgremien dazu auf, vom neuen Kooperationsfonds Gebrauch zu machen. Zentrales Dokument bei der Einreichung einer Projektidee ist das Antragsformular, in dem die Förderbedingungen sowie die Verfahrens- und Auswahlkriterien aufgeführt sind. Der Kooperationsfonds ist mit 100’000 Euro pro Jahr ausgestattet und dient dazu,
- Projekte mit nachhaltigem grenzüberschreitenden Mehrwert,
- Projekte, die einer schnellen Umsetzung oder Anschubfinanzierung bedürfen,
- Projekte, welche die Positionierung des Oberrheins als Modellregion befördern,
Der Schweizer Delegationsleiter Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli unterzeichnet die Vereinbarung zum Kooperationsfonds anlässlich des 3. Präsidiums am 19. Oktober 2007 in Sissach (CH).
