Baden-Württemberg und Frankreich verstärken Zusammenarbeit im Rettungs- und Feuerwehrwesen am Oberrhein

Baden-Württemberg und Frankreich verstärken Zusammenarbeit im Rettungs- und Feuerwehrwesen am Oberrhein

 

Baden-Württemberg und Frankreich verstärken die Zusammenarbeit bei Rettungs- und Feuerwehreinsätzen am Oberrhein. Das hat die Oberrheinkonferenz am Freitag unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer beschlossen. Behördenvertreter aus Baden-Württemberg und Frankreich unterzeichneten im Rahmen der digitalen Sitzung zwei Abkommen zur nachbarschaftlichen Hilfe in der Grenzregion.

 

„Mit diesen Vereinbarungen haben wir eine aktuelle Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Einsätze unserer Feuerwehren und Rettungsdienste geschaffen. Diese Einsätze können in Zukunft effizienter und gleichzeitig sicherer für unsere Einsatzkräfte erfolgen“, erklärte Regierungspräsidentin Schäfer. Geregelt werden unter anderem Fragen der Haftung und der Kosten, die bislang oft unklar waren. Darüber hinaus werde die Kommunikation der Rettungsleitstellen verbessert und Sprachbarrieren abgebaut.

 

Der Anwendungsbereich der Abkommen im Grenzgebiet erstreckt sich auf französischer Seite auf die Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin, das Gebiet der aktuellen Europäischen Gebietskörperschaft Elsass. Auf deutscher Seite umfasst es die Stadtkreise Baden-Baden, Freiburg und Karlsruhe sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Karlsruhe, Lörrach, Ortenaukreis und Rastatt.

 

Deutsch-Französisches Rettungsdienstabkommen

Im Auftrag der Oberrheinkonferenz haben die französischen Behörden sowie das Innenministerium Baden-Württemberg und die beiden Regierungspräsidien Freiburg und Karlsruhe die im Jahr 2009 geschlossene deutsch-französische Rettungsdienstvereinbarung aktualisiert. Insbesondere konnten dadurch die französischen Feuerwehren Service d'Incendie et de Secours (SIS 68 und SIS 67), denen neben den beiden medizinischen Notfalldiensten SAMU (Services d’Aide Médicale Urgente 67 und 68) auch Aufgaben im Rettungsdienst zugewiesen sind, zusätzlich in die Vereinbarung aufgenommen werden. Zudem wurde den in Frankreich zwischenzeitlich erfolgten Änderungen in Verwaltungsaufbau wie die Einführung neuer regionaler Gesundheitsverwaltungen (Agence Régionale de Santé) und der neuen Europäischen Gebietskörperschaft Elsass Rechnung getragen. Die Überarbeitung wurde auch genutzt, um praktische Verbesserungen bei der Bearbeitung grenzüberschreitender Notrufe zu erreichen. Zum Beispiel wurde ein elektronisches zweisprachiges Alarmierungsformular für die deutschen Integrierten Leitstellen und die elsässischen Leitstellen im Oberrheingebiet eingeführt.

 

Deutsch-Französisches Feuerwehrabkommen
Das Deutsch-Französische Feuerwehrabkommen schließt eine rechtliche Lücke und erfüllt damit eine Forderung der Feuerwehren beiderseits des Rheins. Um die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu ermöglichen, war 1977 ein grenzüberschreitendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik geschlossen worden. In den auf dieser Grundlage später geschlossenen Hilfeleistungsvereinbarungen aus dem Bereich des Katastrophenschutzes waren Regelungen zu der traditionell nach Öffnung der Binnengrenzen in den Grenzgemeinden praktizierten spontanen Nachbarschaftshilfe der Feuerwehren untereinander nicht vorgesehen. Das neue Abkommen regelt nun die grenzüberschreitenden Einsätze im Bereich der alltäglichen Hilfeleistungen der Feuerwehren. Zum Beispiel können spezielle Einsatzfahrzeuge oder Drehleitern vom Nachbarn angefordert werden. Zudem umfasst das Abkommen gemeinsame Übungen und Ausbildungen.

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