Wein- ein gemeinsames Kulturgut
Der Weinbau prägt die Landschaft im Oberrheingebiet, zieht Touristen an und sichert zahlreiche Arbeitsplätze. Die Qualität der Produktion, sowie das Kulturgut Wein und die Landschaft sollen erhalten werden.
Der Expertenausschuss Wein besteht aus Fachleuten der Landwirtschaftsverwaltungen und der Weinbauverbände, sowie aus Vertretern aus den Bereichen Weinwerbung / Tourismus und Weinwirtschaft und tauscht sich grenzüberschreitend über die Themen Weinwirtschaft, Ausbildung der Winzer/innen, EU-Weinmarktordnung aus. Er beschäftigt sich mit einer nachhaltigen und umweltorientierten Weinwirtschaft am Oberrhein im Kontext neuer rechtlicher Vorgaben im Rahmen der Farm to forck Strategie der Europäischen Union.
Jagd am Oberrhein
Der Expertenausschuss Jagd besteht aus Vertretern der zuständigen Jagdverwaltungen und erarbeitet gemeinsame Haltungen im Bereich Jagd zu problematischen Themen, erarbeitet Vorschläge für die Angleichung von Schonzeiten für ausgewählte Arten und sucht nach Lösungen zu akuten Problemen.
Gleiche Regeln für die Rheinabschnitte am Oberrhein
Der Expertenausschuss Fischerei besteht aus Vertretern der Fischereiverbände und Fischereiverwaltungen und erarbeitet Vorschläge für die Angleichung fischereirechtlicher Regelungen sowie Schonzeiten und Mindestmaßen für ausgewählte Arten und sucht nach Lösungen zu akuten Problemen.
Der Oberrhein umfasst den Bereich von Rhein-km 76,700 bei D-Hohentengen bis Rhein-km 395,250 bei D-Rheinhausen und somit einen 318,55 km langen Gewässerabschnitt des Rheins. In der Schweiz existieren neben in der gesamten Schweiz gültigen fischereirechtlichen Regelungen auch Regelungen der einzelnen Kantone. Der Sachkundenachweis (Angler-Prüfung) ist in der gesamten Schweiz Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins („Angelkarte“). In Frankreich gibt es ebenfalls für ganz Frankreich gültige fischereirechtliche Regelungen. Die Präfekten der Départements können diese Regelungen geringfügig verschärfen. Es gibt keinen Sachkundenachweis; jedermann kann einen Fischereierlaubnisschein erwerben. In Deutschland existieren keine für ganz Deutschland gültigen fischereirechtlichen Regelungen; jedes Bundesland hat eine eigene Fischereigesetzgebung. Der Sachkundenachweis ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines, mit dem anschließend ein Fischereierlaubnisschein gelöst werden kann. Der vom Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz umschlossene Rheinabschnitt weist strukturell und damit auch fischökologisch sehr unterschiedliche Bereiche auf. So stellen sich die Verhältnisse im Hochrhein bis zum Dreiländereck, im Restrhein südlich Breisach, im aufgestauten Rhein bis Iffezheim und im nördlich davon frei fließenden Rhein grundsätzlich anders dar. Unterschiedliche Regelungen für diese klar zu unterscheidenden Abschnitte, die die jeweiligen fischökologischen Besonderheiten berücksichtigen, sind daher plausibel. Für den Angler als denjenigen, der die bestehenden Regelungen bei der Ausübung der Fischerei beachten muss, ist jedoch kaum vermittelbar, dass er - abhängig von der beangelten Rheinseite - unterschiedliche Vorschriften beachten muss. So können manche Fischarten auf der einen Rheinseite gefangen werden, während sie auf der gegenüberliegenden Rheinseite im selben Rheinabschnitt geschont sind. Im Jahr 2013 haben, zum ersten Mal in Frankreich, die Fischereiverbände Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle eine Fischereiprüfung für die Bewohner des Elsass organisiert, welche auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und der Schweiz anerkannt wird. Weitere Prüfungstermine werden angeboten. Mehr Informationen unter www.peche67.fr.
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