Die Regierungskommission
Gemäß dem Bonner Abkommen vom 22. Oktober 1975 hat die Regierungskommission den Auftrag, die Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen in der Oberrheingegend zu erleichtern. Mit der Basler Vereinbarung vom 21. September 2000 wurde dieser Auftrag erneut bestätigt.
Die Regierungskommission ist die Schaltstelle der Oberrheinkonferenz zu den jeweiligen nationalen Regierungen für Fragen, die nicht auf regionaler Ebene geregelt werden können. Sie kann bei Bedarf Vereinbarungsentwürfe zwischen den Parteien vorbereiten oder die Oberrheinkonferenz damit beauftragen, ihr Empfehlungen und Vereinbarungsentwürfe vorzulegen.
Zusammensetzung
Die Regierungskommission setzt sich aus einer deutschen, französischen und schweizerischen Delegation zusammen, die von den Nationalstaaten ernannt werden. Jede Delegation wird von Vertretern der jeweiligen Außenministerien geleitet. Zusätzlich kann jede Delegation Sachverständige wie z.B. Vertreter von Fachministerien und regionale Vertreter hinzuziehen.