TRINAT

Der Expertenausschuss TRINAT hat als Aufgaben:

  • Die Umsetzung und Anpassung der 1990 und 1996 unterzeichneten Vereinbarungen über die
    gegenseitige Information bei Ereignissen oder Katastrophen.
  • Die Weiterentwicklung der TRINAT Eilmeldung / Alarmierung (Fax o.ä.).
  • Die Pflege der Liste der Standorte der Krisenstabsstellen und der Leitstellen.
  • Die Erstellung von Checklisten zur Anforderung von Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen.