Grenzüberschreitender Kulturfonds

Crédit photo: Pascal Bodez / Région Grand Est

Die Oberrheinkonferenz hat zum 1. Januar 2020 einen grenzüberschreitenden Kulturfonds lanciert, um die grenzüberschreitende Ausrichtung kultureller Veranstaltungen und deren Zugang für Publikum aus den Nachbargebieten zu erhöhen.

Im Fokus der Förderung stehen Projekte, bei denen Kulturschaffende aus den Nachbargebieten als Kooperationspartner gewonnen werden und ein grenzüberschreitendes Publikum bzw. neue Publikumsgruppen aus anderen Teilregionen angesprochen werden. Ebenso können Netzwerk- und Branchentreffen der Kulturakteure am Oberrhein unterstützt werden.

Die Förderung richtet sich an Projekte von professionellen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, die aus mindestens zwei der beteiligten Teilregionen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz kommen und einen Bezug zum Oberrhein aufweisen. Die Förderung ist auf maximal 5.000 € pro Projekt begrenzt.

Über die Förderung von Anträgen für grenzüberschreitende Kulturprojekte entscheidet der Expertenausschuss Kulturfonds, der mit Vertretern aller finanzierenden Partner des Fördertopfs besetzt ist.

Die Gruppe entscheidet drei Mal im Jahr über die Mittelvergabe, am 11. März 2024, 1. Juli 2024 und am 4. November 2024. Wenn Sie einen Antrag einreichen möchten, füllen Sie bitte vorab das Antragsformular aus, das Sie unter Downloads finden, und senden Sie dieses mit allen erforderlichen Dokumente in einem PDF an eine der Kontaktpersonen. Die Unterlagen müssen spätestens einen Monat vor dem Entscheidungstermin vorliegen.

Kontakt und weitere Informationen

Für weitere Informationen kontaktieren Sie, je nach Sitz Ihrer Institution/Wohnsitz, bitte eine der folgenden Ansprechpersonen:

Frankreich

renaud.weisse@culture.gouv.fr; cassandre.bordet@grandest.fr

Deutschland

heide.palmer@rpf.bwl.de; annette.fehr@rpk.bwl.de;

frederik.stiefenhofer@mffki.rlp.de

Schweiz

fredy.buenter@bl.ch;

natalia.huser@bs.ch; paula.borer@riehen.ch

Förderkriterien

Folgende Kosten, die mit dem grenzüberschreitenden Aspekt des Projekts zusammenhängen, sind förderfähig:

  • Kosten die entstehen, um kulturelle Veranstaltungen einem grenzüberschreitenden Publikum zugänglich zu machen, beispielweise für Übersetzungen, Dolmetschen und Übertitelungen.
  • Gestaltungs-, Druck- und Distributionskosten für Druckwerke und elektronische Medien, die gezielt zur Gewinnung neuer Publikumsschichten aus den Nachbargebieten konzipiert sind.
  • Reise- und Übernachtungskosten von Organisatoren kultureller Veranstaltungen, die der grenzüberschreitenden Gestaltung des Veranstaltungsprogramms dienen.
  • Kosten für die Organisation von grenzüberschreitenden Branchentreffen im kulturellen Bereich.