Die Entstehung der Oberrheinkonferenz

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges entstand am Oberrhein eine informelle und sektorielle grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Erste Etappen waren der Bau des binationalen Flughafens Basel-Mulhouse und die Einsetzung einer gemeinsamen Verwaltung des Kehler Hafens. Zwischen den Gebietskörperschaften entwickelten sich zahlreiche Beziehungen: die 1963 bzw. 1965 gegründeten Vereine Regio Basiliensis und Regio du Haut-Rhin waren erste Resultate dieser entstehenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. In den Jahren 1971 bis 1975 trafen sich die Chefs der Verwaltungen am Oberrhein zwei Mal jährlich zur "Conférence Tripartite permanente de coordination régionale", einer Vorstufe der institutionellen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die Conférence Tripartite war vor allem ein Ort des Austauschs und der gegenseitigen Information.

Die Unterzeichnung der Regierungsvereinbarung vom 22. Oktober 1975 in Bonn bedeutete einen Meilenstein in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein. Die in dieser Vereinbarung vorgesehene Bildung einer Regierungskommission zur Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen in der Oberrheingegend gab den vorherigen Abstimmungen einen institutionellen Rahmen. Um die Regierungskommission bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, wurden mit dem Bonner Abkommen gleichzeitig zwei Regionalausschüsse für das nördliche und südliche Einzugsgebiet eingesetzt. Zum ersten Mal gaben die deutsche, französische und schweizerische Regierungen ihrem gemeinsamen Wunsch Ausdruck, die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit zu organisieren, regelmäßige Kontakte zu pflegen und sich gemeinschaftlich mit grenzüberschreitenden Fragen, die alle Partner betreffen, zu beschäftigen.

Das Bonner Abkommen legte die Gebietskulisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Oberrheingebiet fest:

  • Die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin für Frankreich;
  • In Deutschland für das Land Baden-Württemberg das Gebiet der Regionen Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein und des Landkreises Lörrach; für Rheinland-Pfalz das Gebiet der Region der damaligen Südpfalz;
  • Und für die Schweiz die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Am 3. November 1975 trat die Regierungskommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen, der trinationale (deutsch-französisch-schweizerische) Regionalausschuss für das südliche Einzugsgebiet und der binationale Regionalausschuss für das nördliche Einzugsgebiet wurden gebildet. Zur Behandlung von Fragen aus dem Umweltbereich wurde eine erste Arbeitsgruppe eingesetzt.

Am 21. November 1991, anlässlich der 3. gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse, erfolgte die Zusammenführung der Regionalausschüsse zur Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz. Die Konferenz wurde somit zum zentralen Informations- und Koordinationsorgan der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein. Sie berichtet der Deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission in regelmäßigen Abständen über ihre Arbeit.

Die am 21. September 2000 in Basel unterzeichnete deutsch-französisch-schweizerische Regierungsvereinbarung bestärkt die Oberrheinkonferenz in ihrer Aufgabenstellung und bestätigt die Funktion der Regierungskommission als Vermittlerin der Konferenz bei den jeweiligen Regierungen für Fragen, die nicht auf regionaler Ebene geregelt werden können. Außerdem wird mit dieser Vereinbarung das Mandatsgebiet und der Kreis der Kooperationspartner erweitert. Nunmehr gehören dazu neben den oben genannten Gebietskörperschaften auch:

  • der französische Staat und die Region Alsace;
  • für das Land Rheinland-Pfalz die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, und die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein; sowie der Landkreis Waldshut für Baden-Württemberg;
  • die Kantone Aargau, Jura und Solothurn.