Regierungskommission

Ministère des Affaires étrangères, 37 Quai d'Orsay : hôtel du Ministre vu du jardin, © MAEE / F. de La Mure

Die Regierungskommission

Gemäß dem Bonner Abkommen vom 22. Oktober 1975 hat die Regierungskommission den Auftrag, die Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen in der Oberrheingegend zu erleichtern. Mit der Basler Vereinbarung vom 21. September 2000 wurde dieser Auftrag erneut bestätigt.

Die Regierungskommission ist die Schaltstelle der Oberrheinkonferenz zu den jeweiligen nationalen Regierungen für Fragen, die nicht auf regionaler Ebene geregelt werden können. Die Regierungskommission formuliert für die französische, deutsche und schweizerische Regierung Empfehlungen wie beispielsweise Revisionen des Vertragstextes. Sie kann bei Bedarf Vereinbarungsentwürfe zwischen den Parteien vorbereiten oder die Oberrheinkonferenz damit beauftragen, ihr Empfehlungen und Vereinbarungsentwürfe vorzulegen. 

Zusammensetzung

Die Regierungskommission setzt sich aus einer deutschen, französischen und schweizerischen Regierungsdelegation mit jeweils höchstens acht Mitgliedern zusammen, die durch ihre Regierungen ernannt werden.

Jede Delegation wird von Vertretern der jeweiligen Außenministerien, - das Ministère des Affaires étrangères für Frankreich, das Auswärtige Amt für Deutschland und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten für die Schweiz - geleitet.

Zusätzlich kann jede Delegation Sachverständige wie z.B. Vertreter von Fachministerien und regionale Vertreter hinzuziehen.

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