Grenzenlos planen

Raumordnung

„Gemeinsam über Grenzen planen – das ist das Grundgesetz der Raumordnung am Oberrhein.

Mit einer Fläche von über 21.000 km2 und einer Bevölkerung von 6 Millionen Einwohnern ist für die Entwicklung des Oberrheinraums eine gemeinsame und abgestimmte Raumordnung von besonderer Bedeutung.“

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