Entstehung

Die Entstehung der Oberrheinkonferenz

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein hat nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges begonnen. Sie war zunächst informell und sektoriell beschränkt und wurde stetig ausgeweitet. Zu den ersten Projekten gehörten der Bau des binationalen Flughafens Basel-Mulhouse sowie die deutsch-französische Verwaltung des Kehler Hafens.

Mit der Regio Basiliensis und der Regio du Haut-Rhin wurden in den 1960-er Jahren erste Vereine gegründet, die sich für den Ausbau der grenzüberschreitenden Beziehungen einsetzen.

Zwischen 1971 bis 1975 trafen sich die Chefs der Verwaltungen am Oberrhein zwei Mal jährlich zu einer trinationalen Konferenz (Conférence Tripartite permanente de coordination régionale), um sich über regionale Angelegenheiten auszutauschen, die alle Partner betreffen. Damit wurde eine Vorstufe der institutionellen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geschaffen. Diese wurde im Rahmen der ersten gemeinsamen Regierungsvereinbarung vom 22. Oktober 1975, dem Bonner Abkommen, offiziell festgeschrieben. Mit dem Abkommen wurde die Deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission zur "Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen" am Oberrhein gegründet, die von zwei Regionalausschüssen unterstützt wurde: einem binationalen Ausschuss für das nördliche und einem trinationalen Ausschuss für südliche Einzugsgebiet.

Das Mandatsgebiet umfasste damals folgende Gebietskörperschaften:

  • die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin (Frankreich);
  • Region Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein, Landkreis Lörrach und die Südpfalz (Deutschland);
  • die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Schweiz).

Am 3. November 1975 trat die Regierungskommission zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Zur Behandlung von Umweltthemen wurde eine erste Arbeitsgruppe eingesetzt.

Am 21. November 1991 sind die beiden Regionalausschüsse fusioniert und mit der Oberrheinkonferenz (ORK) wurde ein zentrales Informations- und Koordinationsorgan gegründet, das eine ständige regionale Zusammenarbeit von Deutschland, Frankreich und der Schweiz ermöglicht.

Die ORK berichtet der Regierungskommission seitdem regelmäßig über ihre Arbeit.

Mit einer weiteren Regierungsvereinbarung vom 21. September 2000, dem Basler Abkommen, haben die Nationalregierungen von Deutschland, Frankreich und der Schweiz die Oberrheinkonferenz in ihrer Aufgabenstellung bestärkt und betont, dass die Regierungskommission insbesondere für Fragen zuständig ist, die nicht auf regionaler Ebene geregelt werden können. Ebenso wurde zum neuen Jahrtausend das Mandatsgebiet um folgende Akteure erweitert:

  • den französischen Staat und die Region Elsass;
  • die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz, die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein; sowie der Landkreis in Baden-Württemberg;
  • die Schweizer Kantone Aargau, Jura und Solothurn.

Die Abkommen sowie das aktuelle Mandatsgebiet finden Sie unter den allgemeinen Downloads.

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